Recht und Gesetz

Aus Airikas Traum
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Spielhintergrund: Dieser Artikel befasst sich mit dem fiktiven Land Siedland, das zum Rollenspiel-Hintergrund der LARP-Con-Reihe Airikas Traum gehört.

Auf der gesamten Insel Siedland und auf Schiffen, die unter der Flagge des Landes fahren, gilt das Gesetz des Fürstentums. Auch Besucher der Insel müssen sich daran halten. Die Lehensritter sind in ihren jeweiligen Lehen für die Einhaltung der Gesetze zuständig und können verschiedene Strafen für die Nichteinhaltung aussprechen, müssen sich dafür jedoch unter Umständen vor dem Fürsten verantworten.

Über Mitglieder und Gäste der Bardenakademie Airikas Traum richtet im Namen des Fürsten der jeweilige Akademieleiter, derzeit also Tolean, oder sein Stellvertreter.

Ein geschriebenes Gesetzbuch gibt es nicht: Weder einen Katalog, welche Taten strafbar sind oder nicht, noch eine Vorgabe, welches Strafmaß verhängt werden muss. Beides liegt größtenteils im Ermessen der Ritter, die je nach ihrer Weltsicht und Veranlagung teilweise als milde und gerechte, teilweise als grausame Richter bekannt sind.

Bei besonders schweren Verbrechen – zu diesen zählen vor allem Mord, Hochverrat, Raub, Piraterie, Aufruhr und Majestätsbeleidigung – werden meist drakonische und abschreckende Strafen bis hin zur Todesstrafe verhängt. Bei anderen Delikten hängt das Strafmaß von der Schwere des Deliktes, der Laune des Richters und auch von so subjektiven Gesichtspunkten wie Einfluss und Reichtum des Angeklagten ab. Einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren (mit Unschuldsvermutung, garantiertem Rechtsbeistand und fairen Prozessen) gibt es nicht. Oft werden Urteile nur auf Basis von Indizien oder gar reinem Verdacht gefällt. Manchmal bekommt der Angeklagte keine Gelegenheit, sich zu verteidigen, und erfährt nicht einmal, was ihm vorgeworfen wird.

Nicht immer basieren Gerichtsurteile nur auf Willkür und mündlich überlieferten, traditionellen Rechtsvorstellungen. Im Lauf der Zeit wurde auch eine Anzahl von Gesetzen erlassen, die schriftlich niedergelegt und verbreitet wurden. Es gibt allerdings – wenn überhaupt – nur eine Handvoll Rechtsgelehrter, die tatsächlich all diese Gesetze kennen, geschweige denn entsprechende Dokumente besitzen.

Wichtige Gesetze für Siedland-Reisende

Sklaverei

Alle Siedländer sind frei und keine Leibeigenen. Es ist auf Siedland nicht erlaubt, Leute zu versklaven. Vor einigen Jahren wurden mehrere Bewohner von Steg, Siechenberg und Gunnarshof durch eine List von ausländischen Seefahrern entführt und versklavt. Daraufhin wurde es allen Siedländern erlaubt, diese Sklavenfänger zu bekämpfen und Feuer an ihr Schiff zu legen. Gäste der Akademie hörten davon und versenkten schließlich das Schiff. Einige der Entführten sind inzwischen heimgekehrt, andere werden noch vermisst.

Gesetz zur Nutzung des Waldes

Zunächst erließ Fürst Wiegald in seinem vierten Herrschaftsjahre das Gesetz, dass die großen Tiere und auch die Bäume eines Lehens dem jeweiligen Lehensritter gehören. Ohne dessen Einwilligung dürfen also kein Großwild gejagt und keine Bäume gefällt werden. Fürst Hugo erweiterte dieses Gesetz später, sodass beim Fällen eines Baumes, beim Erjagen eines großen Tieres („größer […] als ein Reh“) oder eines kostbaren Pelztieres ein Zins an den Lehnsritter gezahlt werden müsse. In Gebieten, die nicht zu einem Lehen gehören, ist dieser Zins am Fürstenhofe zu entrichten.

Aushang zur Wachteljagd in Obertrullen

Im 29. Herrschaftsjahr Fürst Ruperts ließ Ritter Erasmus von Obertrullen verkünden, dass die Jagd auf Wachteln im Lehen Obertrullen von nun an ein Privileg von Adel und Klerus sei.

Gesetz zur Bestrafung von schädlicher Magie

Im sechsten Jahr seiner Herrschaft erließ Wiegald ein Gesetz, welches besagt, dass jeder, der Zauberei gleich welcher Art anwendet, für deren Folgen verantwortlich ist. Ein Magier, der einen Spruch spricht, ist für dessen Auswirkungen verantwortlich. Wer ein Wesen herbeibeschwört, ist für dessen Taten verantwortlich. Weiterhin heißt es über Artefakte oder Foki: „Wer ein magisch Ding erschafft, der trägt die Schuld, wenn einer es unwissentlich gebraucht.“ Dieses Gesetz soll alle Magiewirker dazu anhalten, ihre Kräfte mit Bedacht einzusetzen.

Gesetz über den Treueeid eines Kriegers

Dieses Gesetz wurde von Fürst Arnfried im zweiten Jahr seiner Herrschaft erlassen. Danach soll ein jeder, der auf Siedland jemandem die Treue schwört, zugleich auch den Eid leisten, das Reich und den Fürsten Siedlands zu achten. Somit würde ein jeder, der – auch im Namen eines anderen – die Waffe gegen Fürst und Reich erhebt, des Eidbruchs schuldig.

Gesetz gegen Nekromantie

Nachdem der böse Zauberer Otto Reich Gestorbene aus ihren Gräbern stahl und sie durch Nekromantie zu Untoten machte, wurde er schließlich gefasst und enthauptet und das “Gesetz gegen Nekromantie“ wurde erlassen. Danach werden alle Störungen der Totenruhe und alle Verstöße gegen die Begräbnisvorschriften doppelt hart bestraft. Außerdem wurden Nekromanten zu Vogelfreien erklärt. Somit darf ein jeder, der einen Nekromanten bei seinen Untaten beobachtet, ihn augenblicklich und straffrei totschlagen.


Waffengesetz

Um sich selbst, Familie, Land und Besitz zu schützen, beschloss Fürst Rupert in seinem ersten Herrschaftsjahr, dass jeder Bewohner und alle Reisenden auf Siedland Waffen besitzen und tragen darf. Auch vorher den Gemeinen vorenthaltene Waffen wie Bidenhänder, Morgenstern, Langschwert, Armbrust und Feuerwaffen waren nun allen erlaubt. Jedoch warnte er auch, dass harte Strafen jene erwarteten, die dieses Recht missbrauchten, um Unfrieden zu stiften oder zum Räuber zu werden. Dieses Gesetz wurde erlassen, nachdem einige Traninger nach mehreren Sturmwintern, in denen sie viele Boote verloren, zu berüchtigten Standräubern und Wegelagerern geworden waren.

Duellgesetz

Im Jahr darauf erließ Fürst Rupert ein Gesetz, welches es den gemeinen Untertanen Siedlands untersagte, blutige Duelle mit der Waffe auszufechten. Dieses Vorrecht blieb somit bei Adel und Klerus.

Erlass zum Sammeln von Saphirschnecken

In seinem 23. Herrschaftsjahr erließ Fürst Rupert das Gesetz, dass die Saphirschnecken nicht lebendig gesammelt werden dürfen. Dies steht nun unter Strafe. Das Sammeln ihrer leeren Häuser ist jedoch weiterhin gestattet. Das absichtliche Töten von Saphirschnecken steht ebenfalls unter Strafe.

Steuern und Einfuhrzölle

Der Handel mit Waren wird in Siedland natürlich besteuert. Wie hoch der Steuersatz ist, wird von dem Ritter festgelegt, auf dessen Lehen man handelt. Meist bestimmen Lehensritter einen ihrer Gefolgsleute zum Steuereintreiber, bei dem man vorstellig werden sollte, wenn man handeln möchte. Treibt man auf einem Gebiet Handel, das nicht Teil eines Lehens ist, so muss man seine Abgaben am Fürstenhof entrichten. Führt man Waren aus dem Ausland ein, so ist ein (meist pro Produkt unterschiedlicher) Einfuhrzoll fällig, den man im Hafen bei den entsprechenden Autoritäten entrichtet.

Strandgut

Angeschwemmtes Strandgut darf nicht behalten werden. Wer dies trotzdem tut, gilt als Strandräuber und muss Strafen fürchten. Stattdessen muss der gefundene Gegenstand zur nächsten Allgötterpriesterin oder dem nächsten Allgötterpriester gebracht werden. Diese*r entscheidet dann, was mit der Fundsache geschehen soll. Angeschwemmte Leichen müssen ordnungsgemäß bestattet werden.